Die Fortbildung deckt das breite Feld der Versicherungs- und Finanzbranche ab – kaufmännisch, fachlich und regulatorisch. Diese Seite zeigt die wichtigsten Themen, die du in einem typischen Lehrgang kennen lernst.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Der erste Block legt das kaufmännische Fundament. Die Inhalte ähneln denen des Wirtschaftsfachwirts, werden aber konsequent auf Versicherungs- und Finanzkontexte bezogen.
Volkswirtschaftliches Handeln. Grundzüge der VWL, gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, Geld- und Währungspolitik, internationale Wirtschaftsbeziehungen.
Betriebswirtschaftliches Handeln. Kosten- und Leistungsrechnung, Rechnungswesen, Controlling, Finanzwirtschaft, Investition und Finanzierung.
Recht und Steuern. BGB, HGB, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht im Überblick. Mit Schwerpunkt auf den Schnittstellen zum Versicherungsgeschäft.
Unternehmensführung. Unternehmensziele, strategische und operative Planung, Führungsprinzipien, Organisation, Personal, Marketing.
Privatkundengeschäft
Im handlungsspezifischen Block beginnt die Anwendung auf die Branche beim Privatkunden.
Bedarfsanalyse: Lebenssituation erfassen, Risiken bewerten, Deckungslücken identifizieren.
Sparten im Privatkundengeschäft: Sach, Haftpflicht, Unfall, Kranken, Leben, Rechtsschutz, Wohngebäude, Kfz. Für jede Sparte: Produkte, typische Fälle, Beratungsschwerpunkte.
Beratungsprozess: Dokumentation nach IDD, Beratungsprotokoll, Geeignetheitsprüfung, Offenlegung von Vergütung und Interessenkonflikten.
Firmenkundengeschäft
Das Firmenkundengeschäft ist komplexer, höher dotiert und rechtlich dichter.
Gewerbliche Sachversicherung: Betriebsunterbrechung, Feuer, Einbruchdiebstahl, Maschinenbruch, Elektronikversicherung.
Gewerbliche Haftpflicht: Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, D&O, Cyber.
Transport und Industrieversicherung: Warentransport, Verkehrshaftung, Industriesachversicherung, Großrisiken.
Betriebliche Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage. Steuerliche und arbeitsrechtliche Grundlagen.
Schaden- und Leistungsmanagement
Der Schaden ist die Stunde der Wahrheit für jede Police. Die Fortbildung schult den professionellen Umgang.
Schadenannahme, Plausibilitätsprüfung, Deckungsprüfung, Regulierungsentscheidung, Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Regress, Kommunikation mit dem Kunden, Streitfälle und Ombudsverfahren.
Produktentwicklung und Marketing
Versicherer entwickeln ihre Produkte laufend weiter. Fachwirte lernen, wie aus Marktbeobachtung, Bedarfsanalyse und regulatorischen Anforderungen neue Produkte entstehen.
Marktforschung, Preiskalkulation in Zusammenarbeit mit Aktuaren, Bedingungswerke, Vertriebsargumente, Produkteinführung, Bestandscontrolling.
Regulatorische Rahmen
Ein besonders wichtiger Themenblock, weil die Branche dicht reguliert ist.
VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen.
VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz): Aufsichtliche Rahmenbedingungen, BaFin-Anforderungen, Solvency II.
IDD (Insurance Distribution Directive): Vermittlerpflichten, Weiterbildungspflicht, Produktüberwachung.
MiFID II und WpHG: Für Finanzanlagenberater relevant.
Geldwäschegesetz, DSGVO, Fernabsatzrecht: Querschnittsthemen.
Unternehmensführung und Mitarbeiterführung
Der letzte Themenkomplex bereitet auf Führung vor.
Teamführung, Delegation, Zielvereinbarung, Mitarbeitergespräche, Konfliktlösung, Personalentwicklung, Change-Management im Versicherungsumfeld.
Ausbildereignung
Die AdA ist ein eigenständiger Abschluss und deckt die vier Handlungsfelder der Berufsausbildung ab: Voraussetzungen prüfen, Ausbildung vorbereiten, durchführen und abschließen.
Häufige Fragen
Viele Kandidaten empfinden betriebswirtschaftliche Steuerung und Rechnungswesen als härtesten Teil – weniger wegen der Komplexität, mehr wegen der Abstraktion.
Nein. Schwerpunkte liegen auf den großen Sparten – Kfz, Leben, Kranken, Sach, Haftpflicht. Spezialsparten wie Luftfahrt oder Kredit werden kürzer gestreift.
Gute Lehrgänge aktualisieren jährlich und integrieren neue BaFin-Rundschreiben, Gesetzesänderungen und Urteile.
Grundrechenarten und Dreisatz genügen. Versicherungsmathematik im engeren Sinne ist nicht Prüfungsstoff.
Nächster Schritt
Wie die Prüfung konkret abläuft – schriftlich, mündlich, und mit welchen Bestehensregeln – erfährst du auf der Seite Prüfung Versicherungsfachwirt.